Die Fälle
Kleingärten spiegeln die Gesellschaft im Kleinen wider und sind wichtige Orte der Begegnung, an denen sich Menschen in der Freizeit aufhalten. Dort lernen Menschen einander kennen, und Freundschaften entstehen. Es findet aber auch Diskriminierung statt.
In den vergangenen Jahren erreichten uns wiederholt Fälle aus Kleingartenvereinen. Dabei erreichten uns Meldungen aus allen Diskriminierungskategorien: Am häufigsten rassistische Diskriminierungen: „Wir haben schon genug Migrant*innen aufgenommen...“, „Es ist keine gute Idee, wenn Syrer und Iraner nebeneinander einen Garten haben“, mit solchen und ähnliche Kommentaren sind rassifizierte Personen konfrontiert. Die Übernahme des Gartens ist plötzlich nicht mehr möglich, nachdem ein Verantwortlicher die zukünftige Kleingärtner*in mit Kopftuch gesehen hat. So wird den Menschen basierend auf Vorurteilen oft schon der Zugang zum Garten verwehrt. Im Zusammenleben sind Personen aufgrund ihrer Behinderung Diskriminierung ausgesetzt und es werden Ausnahmen, die ihnen den Zugang erleichtern könnten - z.B. ein Fahrrad als Gehhilfe - unter dem Vorwand der Regeln für alle verwehrt. Queere Paare werden von Einzelnen beleidigt. In den Satzungen der Kleingärten findet sich häufig kein Standard für ein diskriminierungsfreies Miteinander, auf den man sich berufen könnte.
Rechtliche Einschätzung
Das AGG ist gut anwendbar im Bereich Arbeit und Güter/Dienstleistungen. Kleingärten unterliegen vornehmlich dem Bundeskleingartengesetz (BkleingG). Das deutsche Vereinsrecht räumt ihnen eine weitgehende Autonomie bei der Auswahl ihrer Mitglieder ein. Dennoch gibt es Grenzen dieser Autonomie, insbesondere, wenn Diskriminierung im Spiel ist oder Vereine eine besondere gesellschaftliche Rolle einnehmen. (https://hrb.legal/klage-auf-mitgliedschaft-im-verein/)
Intervention und Ergebnis
Der Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. schlägt bei verwehrtem Zugang zum Kleingarten oder Konflikten innerhalb des Kleingartenvereins in den meisten Fällen ein Vermittlungsgespräch vor, um Vorurteile zu benennen und Missverständnisse auszuräumen. Auch die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit kann ein wirksames Mittel sein. Die meisten Ratsuchenden möchten nach erlebter Diskriminierung nicht darum kämpfen, einen Garten in einem Verein zu nutzen, in dem Offenheit nicht gelebt wird und sie und ihre Familie bereits beschimpft, herabgewürdigt oder ausgegrenzt wurden. Sie suchen sich eine Kleinartenanlage, die eine Willkommenskultur und Diskriminierungssensibiltät aufweist. Die Aufgabe der Antidiskriminierungsberatungsstellen besteht darin, die Vereine mit ihrer Vorgehensweise zu konfrontieren und strukturelle Veränderungen anzustoßen.